Rosemarie Vollhüter

IBCLC, EFNB, Case Managerin

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
  • Stillspezialistin®
  • Entwicklungsfördernde Neonatalbegeleiterin EFNB®
  • Nachsorgepflegerin für Früh- und Neugeborene
  • Case Managerin
  • SAFE®-Mentorin, Bunter Kreis Augsburg

Vortrag

Pflegegrad & Co – Unterstützung und Entlastung für Eltern mit einem frühgeborenen Kind

Wenn ein Kind zu früh oder krank geboren wird, ist dies ein großer Einschnitt in das Leben der jungen Familie, so auch für die Eltern von Emma. Emma wurde in der 24+2 SSW mit einem Geburtsgewicht von 430 g geboren. Die Stillberaterin hatte schon kurz vor der Geburt Kontakt zu den Eltern im Rahmen der präpartalen Visite. Die Eltern bekamen Informationen zur Muttermilchgewinnung per Hand. Bei der Mutter konnte die Milchbildung initiiert und schnell etabliert werden. Dank der großen Bereitschaft der Mutter konnte schon bald mit Lactoengeniering begonnen werden und Emma konnte mit der fetthaltigen Milch gut gedeihen. Sie wog am Entbindungstermin 2890 g. Emma wurde Brust-Mund-Kontakt während des Känguruens regelmäßig angeboten.

Die Eltern nahmen regelmäßige Gespräche und Unterstützung durch die Case Managerin und Stillberaterin, IBCLC sehr gerne an.

Fragen „Und was ist , wenn Emma zu Hause ist? Beschäftigten die Eltern sehr. Nach einigen Komplikationen während des Klinikaufenthaltes konnte Emma eine Woche nach Entbindungstermin mit Hilfsmitteln nach Hause entlassen werden. Mit der Unterstützung der Case Managerin wurde ein Pflegegrad für Emma bei der Pflegekasse beantragt. Die Familie wurde zu speziellen Therapeuten vernetzt.

Der große Wunsch der Mutter ihr Kind zu stillen konnte nicht umgesetzt werden. Emma benötigt eine Magensonde zur Ernährung.

Der Alltag ist schwer zu meistern, sehr viele Termine in Ambulanzen, Fahrten zu Therapien stehen an, somit führt es für die Eltern zusätzlich zu den anderen Sorgen zu finanziellen Belastungen. Diese können etwas gelindert werden durch einen Pflegegrad des Kindes, dieser bringt Entlastung durch monatliches Pflegegeld, zusätzliche Betreuungsleistungen, Anspruch auf Verhinderungspflege usw.

Welche sonstigen Hilfen können in Anspruch genommen werden – Unterstützung im Haushalt? Entlastung der Eltern? An wen kann sich die Familie wenden?

Zurück zur Übersicht